Fragen
Häufige Fragen
Wie kann ich …
Wo kann ich …
Was mache ich, wenn ..
Darf ich …

Ich bin an der WBG interessiert. Wie kann ich…
… mich auf die Warteliste für eine freiwerdende Wohnung setzen?
Benutzen sie bitte das Kontaktformular und teilen sie uns die bevorzugte Wohnung (Adresse, Anzahl Zimmer, Stockwerk) sowie den maximalen Mietzins und ggf. die Dringlichkeit an.
… Genossenschafter/in werden und Anteilscheine kaufen?
Melden sie uns bitte ihr Interesse mittels Kontaktformular. Je nach Kapitalbedarf, Motivation und Bezug zur Region bzw. zur WBG sind Käufe jederzeit möglich.
Ich bin Mieter/in einer Wohnung der WBG
Wie kann ich eine Reparatur melden?
Melden sie den Schaden per Reparaturmeldeformular auf der Homepage oder kontaktieren sie den Verwalter per Telefon oder E-Mail.
Sind Haustiere erlaubt?
Hamster und Wohnungskatzen sind mit einer Zusatzvereinbarung für Haustiere erlaubt. Die Haltung weiterer Tierarten (z. B. Hasen, Fische, Reptilien) wird von der Verwaltung geprüft und bedarf deren Zustimmung. Hunde sind in der Regel nicht erlaubt.
Wie passe ich meine monatliche Akontozahlung an?
Bitte melden sie sich bei der Verwaltung, damit die Akontozahlung angepasst werden kann.
Wie erhalte ich einen zusätzlichen Parkplatz?
Melden sie ihren Parkplatzwunsch der Verwaltung. Sie erhalten bei Verfügbarkeit einen Mietvertag oder andernfalls erfassen wir sie gerne auf der Warteliste.
Wie erhalte ich Solarstrom?
Auf den Dächern der Herrenmattstrasse 6 und Alte Landstrasse 12 ist eine Photovoltaikanlage installiert. Alle Mieter der WBG profitieren von den vergünstigten Preisen des eigenen Solarstroms, dieser wird mittels ZEV geliefert und verrechnet.
Kann ich mein Elektroauto in der Einstellhalle laden?
Alle Parkplätze in der Einstellhalle können mit E-Ladestationen ausgestattet werden und zu günstigen Konditionen gemietet werden. Melden sie sich für die Details bei der Verwaltung.
Was muss ich bei der Wohnungskündigung beachten?
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und mit den Unterschriften aller Vertragsparteien an die WBG zugestellt werden. Die Kündigungsfrist, in der Regel 3 Monate (Details im Mietvertrag) sind einzuhalten.
Ist es möglich vor Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag auszusteigen?
Es besteht die Möglichkeit, einen Nachmieter zu suchen, der den Mietvertag zu denselben Bedingungen übernimmt. Melden sie sich frühzeitig bei der Verwaltung, die Prüfung der Unterlagen, Referenzen und das Ausstellen des Mietvertrags benötigt Zeit.

